Rechtsprechung
LSG Bayern, 18.03.2004 - L 9 AL 61/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücknahme einer Arbeitlosengeldbewilligung mit Erstattung der Überzahlung; Grobe Fahrlässigkeit wegen Nichtbeachtung der Hinweise im Merkblatt für Arbeitslose; Nichtangabe einer Beschäftigung eines Arbeitslosen von mehr als 18 Stunden wöchentlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 11.01.2001 - S 6 AL 370/98
- LSG Bayern, 18.03.2004 - L 9 AL 61/01
- BSG, 18.03.2004 - B 7 AL 206/04 B
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94
Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X
Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2004 - L 9 AL 61/01
Das ist regelmäßig erst nach der gemäß § 24 SGB X durchgeführten Anhörung des Betroffenen der Fall, vgl. BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 27. - BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
Auszug aus LSG Bayern, 18.03.2004 - L 9 AL 61/01
In gleicher Weise liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Betroffene das Merkblatt nicht gelesen hat, vgl. BSG vom 17.03.1981, 7 RAr 20/80.
- LSG Bayern, 18.03.2004 - L 9 AL 190/03
Versagung von Überbückungsgeld zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; …
Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Landshut (S 6 AL 370/98) blieb der Kläger ebenso erfolglos wie im Berufungsverfahren vor dem erkennenden Senat (Urteil vom 18.03.2004, L 9 AL 61/01).Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Verfahrensakten beider Rechtszüge sowie der Akte der Beklagten Bezug genommen, schließlich auf die Streitakte im Parallelverfahren L 9 AL 61/01 einschließlich der dort beigezogenen weiteren Akten, insbesondere auf die Niederschrift der Senatssitzung vom 18.03.2004.
Insoweit bezieht sich der erkennende Senat auf sein Berufungsurteil vom 18.03.2004 in der Parallelstreitsache des Klägers L 9 AL 61/01.
- LSG Bayern, 23.10.2008 - L 9 AL 59/01
Rücknahme der Arbeitslosengeldbewilligung - fehlende Arbeitslosigkeit - …
Der Senat hat bezüglich des Klägers die Akten des SG Landshut, die Leistungsakten der Beklagten und die Akten der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht B-Stadt (Az.: 212 Js 6289/98 (die kopiert wurden)), dazu zu dem Unternehmenskomplex M. im weiteren Sinn aus der Sozialgerichtsbarkeit aus abgeschlossenen Verfahren die Berufungsakten R. S. (L 8 AL 46/01) und A. M. (L 9 Al 61/01) und schließlich noch die Akten der Staatsanwaltschaft P. in der Strafsache der M. M., (212 Js 9044/97) beigezogen.